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                                    150 %u00a7 1 Allgemeines %u2013 Geltungsbereich(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschlie%u00dflich; entgegenstehende oder von unseren Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir h%u00e4tten ausdr%u00fccklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausf%u00fchren.(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausf%u00fchrung des jeweiligen Vertragsverh%u00e4ltnisses getroffen werden, sind schriftlich niedergelegt.(3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegen%u00fcber Unternehmern im Sinne des BGB.%u00a7 2 Angebot, Erf%u00fcllungsort, Leistungsinhalt(1) Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Wir k%u00f6nnen die uns gegen%u00fcber abgegebenen Angebote nach unserer Wahl innerhalb von 14 Tagen durch Zusendung einer Auftragsbest%u00e4tigung oder der Bereitstellung der bestellten Leistung / Warenlieferung annehmen oder das Angebot ablehnen.(2) Zwischen dem Besteller und uns kommt nur durch unsere Annahme ein Vertrag zustande, in den unsere Lieferbedingungen einbezogen sind. Unsere Annahme ist nur wirksam, wenn sie mindestens in elektronischer Form (E-Mail) erkl%u00e4rt ist oder wir eine nach dem Vertrag geschuldete Hauptleistung erbracht haben.(3) Leistungs- und Erf%u00fcllungsort ist unser Gesch%u00e4ftssitz. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, soweit nichts anderes vereinbart. Transportweg und Transportmittel bestimmen wir nach unserem Ermessen. Sofern der Besteller es w%u00fcnscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken oder als Eil- oder Expressgut versenden; die insoweit anfallenden Kosten tr%u00e4gt der Besteller. (4) Zur Erbringung von Leistungen d%u00fcrfen wir uns ganz oder teilweise Dritter bedienen. Wir sind berechtigt in zumutbarem Umfang Teilleistungen zu erbringen.(5) Spezielle Erwartungen und Verwendungszwecke m%u00fcssen ausdr%u00fccklich vereinbart sein, um die Beschaffenheit der Ware bzw. Produkte sowie Art und Umfang unserer Produktberatungen %u2013 bzw. Produktempfehlungen zu bestimmen. Dies gilt hinsichtlich den Voraussetzungen der Haltbarkeit, den Anwendungsbereichen und Anwendungszeiten, der Dosierung, des Wirkungsspektrums sowie der Kombination mit anderen Produkten und Wirkstoffen soweit diese %u00fcber die in Produkt- und Gebrauchsanleitungen enthaltenen Informationen und Vorgaben hinausgehen.(6) Garantien und besondere Risiken werden von uns nicht %u00fcbernommen, wenn dies nicht ausdr%u00fccklich vereinbart ist.%u00a7 3 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Informationspflichten des Bestellers(1) Pflanzenschutzmittel d%u00fcrfen vorbehaltlich weitergehender gesetzlicher Bestimmungen, nicht angewandt werden, soweit der Anwender damit rechnen muss, dass ihre Anwendung im Einzelfall sch%u00e4dliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch oder Tier oder auf Grundwasser oder sonstige erhebliche sch%u00e4dliche Auswirkungen, insbesondere auf den Naturhaushalt, hat. Pflanzenschutzmittel d%u00fcrfen auf Freilandfl%u00e4chen nur angewandt werden, soweit diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder g%u00e4rtnerisch genutzt werden. Sie d%u00fcrfen jedoch nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gew%u00e4ssern und K%u00fcstengew%u00e4ssern angewandt werden. Wer einen landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder g%u00e4rtnerischen Betrieb oder eine Betriebsgemeinschaft leitet, ist verpflichtet, elektronisch oder schriftlich Aufzeichnungen %u00fcber die im Betrieb angewandten Pflanzenschutzmittel zu f%u00fchren. Mindestens sind der Name des Anwenders, die jeweilige Anwendungsfl%u00e4che, das Anwendungsdatum, das verwendete Pflanzenschutzmittel, die Aufwandmenge sowie das Anwendungsgebiet aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen sind f%u00fcr die Dauer von mindestens zwei Jahren, gerechnet ab dem Beginn des Jahres, das auf das Jahr des Entstehens der Aufzeichnung folgt, aufzubewahren.(2) Pflanzenschutzmittel d%u00fcrfen einzeln oder gemischt mit anderen nur angewandt werden, wenn sie zugelassen sind und nur in den in der Zulassung festgesetzten und in der Gebrauchsanleitung angegebenen, genehmigten bekanntgemachten Anwendungsgebieten entsprechend den in der Zulassung festgesetzten und in der Gebrauchsanleitung angegebenen bekanntgemachten Anwendungsbestimmungen.(3) Pflanzenschutzmittel d%u00fcrfen nur von Personen angewandt werden, die die daf%u00fcr erforderliche Zuverl%u00e4ssigkeit und die daf%u00fcr erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten haben und dadurch die Gew%u00e4hr daf%u00fcr bieten, dass durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln keine vermeidbaren sch%u00e4dlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch oder Tier oder keine sonstigen vermeidbaren sch%u00e4dlichen Auswirkungen, insbesondere auf den Naturhaushalt, auftreten.(4) Uns hat der Besteller sp%u00e4testens bei der Bestellung zu informieren %u00fcber: a) ihm bekannte oder f%u00fcr ihn erkennbare Umst%u00e4nde, die nach den vorstehenden Abs%u00e4tzen ein Anwendungsverbot oder eine Anwendungseinschr%u00e4nkung begr%u00fcnden k%u00f6nnten, Gleiches gilt %u00fcber relevante au%u00dfenwirtschaftliche Bestimmungen und sonstige Gesetze des Herkunftslandes des Bestellers und des Landes in das geliefert werden soll %u2013 der Besteller wird ausdr%u00fccklich mitteilen, wenn die Anwendung der Produkte au%u00dferhalb einem Mitgliedstaat der Europ%u00e4ischen Union erfolgen soll. b) seine einzelnen vom Vertrag betroffenen Rechte, Rechtsg%u00fcter und Interessen, c) eine von ihm in Anspruch genommene Eigenschaft als Verbraucher, d) andere subjektive und objektive Merkmale in seiner Sph%u00e4re, die zu einem besonderen gesetzlichen Schutz f%u00fcr ihn f%u00fchren, e) %u00c4u%u00dferungen einschlie%u00dflich Werbeaussagen von uns oder Dritten au%u00dferhalb der Gebrauchsanleitungen des jeweiligen Produktes, auf die er vertraut, f) ein Schuldverh%u00e4ltnis zwischen ihm und Dritten %u2013 insbesondere Verbrauchern %u2013, das R%u00fcckgriffsanspr%u00fcche oder andere Rechte gegen uns begr%u00fcnden kann, g) sein geplantes Vorgehen nach einer uns gesetzten Frist, die mindestens 14 Tage betr%u00e4gt, zur Leistung oder Nacherf%u00fcllung.%u00a7 4 Preise %u2013 Zahlungsbedingungen(1) Sofern sich aus der Auftragsbest%u00e4tigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise einschlie%u00dflich angemessener Verpackung ab %u201eWerk%u201c. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher H%u00f6he am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.(2) Wir sind berechtigt, vor Absendung der Ware Vorauszahlung der vollen Rechnungsbetr%u00e4ge zu verlangen. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsf%u00e4higkeit des Bestellers gef%u00e4hrdet ist, so k%u00f6nnen wir die Leistung verweigern und dem Besteller eine angemessene Frist bestimmen, in welcher er Zug um Zug gegen Lieferung zu zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Bei Verweigerung des Bestellers oder erfolglosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zur%u00fcckzutreten und Schadenersatz zu verlangen.(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenanspr%u00fcche rechtskr%u00e4ftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Au%u00dferdem ist er zur Aus%u00fcbung eines Zur%u00fcckbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh%u00e4ltnis beruht.(4) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Verzugszinsen in H%u00f6he des Satzes in Rechnung zu stellen, den die Bank uns f%u00fcr Kontokorrentkredite berechnet, mindestens aber in H%u00f6he von 8 Prozentpunkten %u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz. Bei Zahlungsverzug k%u00f6nnen wir nach schriftlicher Mitteilung an den Besteller die Erf%u00fcllung unserer Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen. Bei beiderseitigen Handelsgesch%u00e4ften erheben wir F%u00e4lligkeitszinsen in H%u00f6he von 8 Prozentpunkten %u00fcber dem Basiszinssatz.%u00a7 5 Lieferzeit(1) Leistungszeitangaben sind ann%u00e4hernd und unverbindlich, es sei denn ihre Verbindlichkeit wurde ausdr%u00fccklich zugesagt. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgem%u00e4%u00dfe Bestellung sowie Erf%u00fcllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erf%u00fcllten Vertrages bleibt vorbehalten. Wir haften nur dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit durch uns schriftlich oder in Textform ein Fixgesch%u00e4ft im Sinn von %u00a7 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB; %u00a7 376 HGB best%u00e4tigt wurde. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Besteller berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserf%u00fcllung weggefallen ist.(2) F%u00fcr verz%u00f6gerte Lieferung, verursacht durch Verschulden der Bahn, Post oder Spediteure, sowie f%u00fcr Verlust und Besch%u00e4digungen w%u00e4hrend des Transportes haften wir nicht.%u00a7 6 Eigentumsvorbehalt(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Gesch%u00e4ftsverbindung Besteller vor. Zu den offenen Forderungen geh%u00f6ren auch Verbindlichkeiten aus einem Scheck-Wechsel-Verfahren. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach gesetzter angemessener Frist berechtigt, die gelieferte Ware zur%u00fcckzunehmen. In der Zur%u00fccknahme durch uns liegt ein R%u00fccktritt vom Vertrag. Wir sind nach der R%u00fccknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserl%u00f6s ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers %u2013 abz%u00fcglich angemessener Verwertungskosten %u2013 anzurechnen.(2) Bei Pf%u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverz%u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage nach %u00a7 771 ZPO erheben k%u00f6nnen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und au%u00dfergerichtlichen Kosten einer Klage nach %u00a7 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller f%u00fcr den uns entstandenen Ausfall.(3) Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Gesch%u00e4ftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in H%u00f6he des Faktura- Endbetrages (einschlie%u00dflich Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterver%u00e4u%u00dferung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabh%u00e4ngig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung erm%u00e4chtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unber%u00fchrt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erl%u00f6sen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ger%u00e4t und insbesondere kein Antrag auf Er%u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so k%u00f6nnen wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh%u00f6rigen Unterlagen aush%u00e4ndigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.(4) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % %u00fcbersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.%u00a7 7 M%u00e4ngelhaftung, Haftung f%u00fcr Beratung(1) Die gelieferten Produkte eignen sich nur zu den in der Gebrauchsanleitung aufgef%u00fchrten gew%u00f6hnlichen Verwendungen.  Umst%u00e4nde, Auswirkungen und besondere Verwendungsrisiken die sich aus Wetterund Windverh%u00e4ltnissen, Sortenempfindlichkeiten, Bodenverh%u00e4ltnissen, eingesetzten Pflanzenschutzger%u00e4ten und Spritztechniken ergeben, hat ausschlie%u00dflich der Besteller zu vertreten.(2) Die M%u00e4ngelrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach %u00a7 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und R%u00fcgeobliegenheiten ordnungsgem%u00e4%u00df innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der Ware nachgekommen ist.(3) Soweit die Ware mangelhaft ist, kann der Besteller Nacherf%u00fcllung in Form der Lieferung einer neuen mangelfreien Ware verlangen. Schl%u00e4gt die Nacherf%u00fcllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, R%u00fccktritt oder Minderung zu verlangen. Weitergehende Anspr%u00fcche sind ausgeschlossen.Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
                                
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